4. April 2023

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Umweltministerium legt konkreten Vorschlag vor

Das deutsche Umweltministerium hat am 7. März einen Gesetzentwurf für eine Einwegplastikabgabe veröffentlicht, der von den Bundesländern und Verbänden diskutiert werden soll. Die Abgaben sollen an die Kommunen gezahlt werden, um die Abfallbeseitigung im öffentlichen Raum zu unterstützen. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes wird der Fonds im ersten Jahr 434 Millionen Euro einbringen, um die Kosten für die Beseitigung von Müll durch die Kommunen zu decken.

Das Gesetz verpflichtet die Hersteller bestimmter Produkte, einen bestimmten Betrag in den oben genannten Fonds für Einwegkunststoffe einzuzahlen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach Art und Gewicht des Produkts: Für das Inverkehrbringen von Zigarettenfiltern werden beispielsweise 8,945 €/kg fällig, während sich die Abgaben für Lebensmittelverpackungen zum Mitnehmen auf 0,177 €/kg belaufen. Die Beiträge werden regelmäßig überprüft.

In Zukunft können weitere Kunststoffprodukte hinzukommen. Feuerwerkskörper zum Beispiel werden ab Januar 2027 einbezogen.

Das Gesetzgebungsverfahren wird nach einem strengen Zeitplan ablaufen, da die Abgaben ab dem 1. Januar 2024 gezahlt werden müssen. Die Gemeinden werden ab 2025 von dem Fonds profitieren. Eine Einigung über den endgültigen Text wird für den Herbst 2023 erwartet.

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