6. Dezember 2023

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Erhöhung von Abgaben mit sektorübergreifenden Auswirkungen

Am 20. Oktober hat der Bundestag die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Demnach soll die LKW-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen ab dem 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente erweitert werden. Dies wird ab dem 1. Juli 2024 auch für LKWs zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gelten.

Ziel der Maßnahme ist die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und folglich das Erreichen der Klimaziele. Durch die Novelle der mautrechtlichen Vorschriften erwartet die Bundesregierung Mehreinnahmen von ca. 30 Milliarden Euro. Mehreinnahmen des Staates bedeuten Mehrausgaben des Logistiksektors, und folglich auch erhöhte Preise aller vor- und nachgelagerter Sektoren.

Zudem wird der CO2-Preis im bundesdeutschen Emissionshandelssystem von derzeit 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Zwar gehören die Sektoren Verkehr und Gebäude erst ab 2027 zum EU-Emissionshandel, doch sind sie bereits seit 2021 Teil des nationalen Emissionshandels. Ähnlich wie bei der angehobenen LKW-Maut bedeutet dies höhere Ausgaben für den Logistiksektor sowie viele weitere Sektoren und Endkonsument:innen.