6. Dezember 2023

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Referentenentwurf zur Gebührenverordnung veröffentlicht

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den Referentenentwurf zur neunten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) veröffentlicht. Das ElektroGBattGGebV legt die Grundlagen für den Ausgleich der Kosten, die durch individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem ElektroG und BattG entstehen.

Auf Grund schwankender Vorgangszahlen bei den Gebührentatbeständen und schwankender Gesamtkosten werden Gebührensätze jährlich neu durch das BMUV überprüft und für das folgende Jahr ermittelt. Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:

BattG

  • Die Gebühr für die Registrierungen für Hersteller oder Bevollmächtigte (BattG) soll sich von aktuell 29,20 Euro auf zukünftig 41,40 Euro verteuern.
  • Die Prüfung der Einrichtung und des Betriebs eines Rücknahmesystems (BattG), welche einmalig beim Anschluss an ein Gerätebatterie-Rücknahmesystem anfällt, kostet aktuell 8,40 Euro und soll zukünftig auf 14,40 Euro ansteigen.
  • In der Gesamtschau sollen übrigens ausnahmslos alle bisherigen Gebühren, die das BattG betreffen, ab 2024 ansteigen.
  • Eine Quartalsgebühr, wie sie von der Stiftung EAR seit 2022 unter dem Elektrogesetz verlangt wird, ist unter dem Batteriegesetz jedoch offenbar weiterhin nicht angedacht.

ElektroG

  • Im kommenden Jahr wird sich Quartalsgebühr für registrierte Hersteller voraussichtlich wesentlich erhöhen. Von 24,10 Euro erhöht sich diese Gebühr auf 43,90 Euro. Somit wird für jeden Inhaber eines Registrierungskontos eine Grundgebühr von 175,60 Euro pro Jahr fällig werden.
  • Deutlich günstiger wird die erhobene Gebühr für die Prüfung der Glaubhaftmachung.  Die Gebühr soll von aktuell 113,00 Euro auf 31,00 Euro gesenkt werden.
  • Für weitere Gebühren, wie die Registrierungsgebühr pro Registrierung und die jährlich anfallende Gebühr zur insolvenzsicheren Garantie, werden nur geringe Anpassungen erwartet.

Alle Angaben beziehen sich auf einen Referentenentwurf des BMUVs. Dieser ist noch nicht final abgestimmt, weshalb Änderungen noch möglich sind. Die finale ElektroG und BattG-Gebührenverordnung wird wahrscheinlich bis Ende 2023 veröffentlicht.