4. Juni 2024
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Neue EU-Vorschriften für Behandlung und Wiederverwendung
Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften für die Sammlung, Behandlung und Ableitung von kommunalem Abwasser verabschiedet.
Die Abgeordneten nahmen den in den Trilogverhandlungen gefundenen Kompromiss mit 481 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen an.
Die neuen Verpflichtungen fordern Gemeinden mit einem Einwohnerwert (EW) von über 1.000 auf, ein Kanalsystem für kommunales Abwasser einzurichten und das gesammelte Abwasser der Zweitbehandlung (Entfernung von biologisch abbaubaren Stoffen) zu unterziehen.
Innerhalb der folgenden Fristen müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Drittbehandlung gewährleistet ist:
- in allen Anlagen mit 150.000 EW und mehr bis 2039
- in Anlagen mit 10.000 EW und mehr bis 2045, und
- in allen Anlagen über 150.000 EW (und über 10.000 EW auf der Grundlage einer Risikobewertung) wird bis 2045 eine zusätzliche Behandlung zur Entfernung einer Vielzahl von Mikroverunreinigungen („quartäre Behandlung“) erforderlich sein
Um einen Beitrag zur Deckung der Kosten für die zusätzliche Behandlung zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser zu leisten, einigten sich die Gesetzgeber auf die Einführung eines EPR-Systems (Erweitere Herstellerverantwortung) für Arzneimittel und Kosmetika.
Die Hersteller dieser Produkte sollen mindestens 80% der Kosten für die neuen Maßnahmen tragen, der Rest wird durch nationale Mittel gedeckt.
In der Richtlinie heißt es, dass EPR das geeignetste Mittel ist, um dies zu erreichen, da die finanziellen Auswirkungen auf die Steuerzahler und die Wassertarife begrenzt werden und gleichzeitig ein Anreiz für die Entwicklung umweltfreundlicherer Produkte gesetzt wird.
In diesem Zusammenhang sollte EPR unabhängig davon gelten, ob die Produkte in Verkehr gebracht werden, ihre einzelnen Bestandteile in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland hergestellt wurden, die Hersteller in der Europäischen Union niedergelassen sind oder das Produkt über eine digitale Plattform in Verkehr gebracht wird.
Darüber hinaus soll die kommunale Abwasserentsorgung genau überwacht und die Kommission auf Grundlage der Ergebnisse regelmäßig prüfen, ob andere Industriesektoren in das EPR-System einbezogen werden sollten.
Nach der Annahme durch das Parlament muss das Dossier noch vom Rat bestätigt werden, bevor es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann.