7. November 2023

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Am 27. September 2023 hat die Alberta Recycling Management Authority (ARMA) zwei Rechtsvorschriften erlassen, die die Einführung eines EPR-Systems für Verpackungen bis 2025 vorantreiben:

  • Extended Producer Responsibility Hazardous and Special Products Bylaws, und
  • Extended Producer Responsibility Single use Products, Packaging and Paper Products Bylaws

Gefährliche und besondere Produkte

Im Anhang A des Gesetzes über gefährliche und besondere Produkte (HSP) sind Material- und Produktarten aufgeführt, die unter EPR fallen:

  • Batterien (Einwegbatterien und wiederaufladbare Batterien)
  • Pestizide und Behälter für Pestizidprodukte
  • Giftige Produkte und Behälter für giftige Produkte
  • Entflammbare Produkte und Behälter für entflammbare Produkte, und
  • Ätzende Produkte und Behälter für ätzende Produkte

Einwegprodukte, Verpackungen, und Papierprodukte

Die Verordnung über Einwegprodukte, Verpackungen und Papierprodukte (PPP) enthält neue Details zu den 11 Produkten, die von den Regelungen ausgenommen werden. Diese Produkte wurden bereits in der übergeordneten EPR-Gesetzgebung für Verpackungen in Alberta benannt.

Zudem legen die beiden genannten Rechtsakte die Regeln und Vorschriften für EPR-Registrierung, Berichterstattung, Prüfung, Förderung, Beilegung von Rechtsangelegenheiten, Befreiungsschwellen, und Compliance für Hersteller, Herstellerverantwortungsorganisationen, und Gemeinden fest.

Das Unternehmen H2 Compliance North America, Teil der Landbell Group, plant den Betrieb einer Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) für PPP in Alberta. Derzeit betreibt H2 Compliance bereits eine PRO für Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte und Batterien in Ontario. Zur Beratung und Unterstützung in Kanada wenden Sie sich bitte an das H2 Compliance Team.

Alberta wird vom Regulatory Tracking Service der Landbell Group abgedeckt. Mehr über diesen Service erfahren Sie hier.