4. Oktober 2023

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Ist Ihr Unternehmen von den Änderungen betroffen?

Im Jahr 2016 wurde durch Gesetz 20.920 der Rechtsrahmen für Abfallmanagement in Chile erweitert und die Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft angepasst. Unter anderem wurde erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für verschiedene Produktgruppen, beispielsweise Verpackungen und Behälter eingeführt.

Im Jahr 2021 wurde das Oberste Dekret Nr. 12 über Sammel- und Rückgewinnungsziele und damit verbundenen Verpflichtungen für Verpackungen erlassen, um das rechtliche Rahmenwerk für das chilenische EPR-System für Verpackungen bereitzustellen.

Demnach gilt die erweiterte Herstellerverantwortung für Unternehmen, wenn diese verpackte Konsumgüter oder Flüssigkeiten in Karton, Metall, Papier, Plastik oder Glas auf den Markt bringen.

Diese Hersteller müssen folgenden Anforderungen nachkommen:

  • Registrierung im Register für die Freisetzung und den Transfer von Schadstoffen (RETC auf Spanisch)
  • Organisation und Finanzierung (einzeln oder kollektiv) der Sammlung von Verpackungsabfällen im gesamten Handelsgebiet
  • Lagerung, Transport und Behandlung von Verpackungsabfällen und
  • Einhaltung von Zielen für die Sammlung und Rückgewinnung von Verpackungsabfällen

Diese Anforderungen gelten ab dem 16. September und werden anhand einer progressiven Skala je nach Produktkategorie, Material, und Anwendung bzw. nicht-Anwendung in Haushalten festgelegt.

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