7. November 2023
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Im Mai 2023 wurde der Entwurf einer Verordnung über die Bewirtschaftung besonderer Abfallkategorien im Umweltfondssystem auf der kroatischen Website zur Gesetzgebungskonsultation veröffentlicht.
Der Entwurf beruft sich auf die im Gesetz über Abfallwirtschaft NN 84/2021 vorgesehenen delegierten Rechtsakte, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) durch den Umweltfond ersetzen. Eine separate Verordnung zur Festlegung von Anforderungen zur Einhaltung der Vorschriften durch ein kollektives System wird in Zukunft veröffentlicht.
Der Geltungsbereich des Entwurfs erstreckt sich auf Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altbatterien, Öle, Reifen und Altfahrzeuge. Der Entwurf deckt demnach keine Verpackungen ab.
Die meisten bestehenden EPR-Regelungen, wie z.B. Design, Information, Sammlung, Behandlung und Verteilung wurden ohne wesentliche Änderungen übernommen. Derzeit werden diese durch folgende Gesetzestexte geregelt:
- Verordnung über Altbatterien und –akkumulatoren, NN 111/2015 und
- Verordnung über die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, NN 42/2014
Eine wesentliche Änderung ist allerdings, dass die Finanzierung der Bewirtschaftung von Fahrzeug- und Industriebatterien vom Hersteller und nicht wie bei Gerätebatterien üblich vom Umweltfond übernommen werden soll.
Auch fordert der Entwurf die Benennung eines authorisierten Vertreters für Onlineplattformen, die als Hersteller auftreten. Demnach werden Onlineplattformen als Hersteller betrachtet, wenn einzelne Verkäufer auf der Plattform die EPR-Anforderungen nicht erfüllen.
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