8. März 2023
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Neue Verpackungspflichten für Hersteller in Brasilien
Im Dezember letzten Jahres haben die beiden brasilianischen Bundesstaaten Praiba und Pernambuco Gesetze zur Etablierung von Leitlinien zur Rückführungslogistik von Verpackungen verabschiedet.
Paraiba
Der staatliche Erlass Nr. 43346 vom 29. Dezember 2022 regelt Implementierung, Struktur und Betrieb des Rückführungslogistiksystems für Verpackungen in Paraiba. Auf Hersteller, Importeure und Händler von Produkten, die Verpackungsmüll produzieren, kommen demnach eine Reihe von Verpflichtungen zu.
So müssen Rückführungslogistiksysteme bei der „Environment Administration Superintendence“ (SUDEMA) registriert werden, Kommunikations- und Umweltbildungspläne erarbeiten sowie progressive und quantitative Ziele setzen. Letztere dürfen nicht unter den Vorgaben des „National Solid Waste Plans“ oder anderer sektorspezifischer Vereinbarungen liegen.
Zudem müssen alle betroffenen Unternehmen der SUDEMA jährlich zum 30. Juni einen Leistungsbericht sowie ein Zertifikat einer unabhängigen Prüfungsorganisation vorlegen.
Pernambuco
Ähnliche Regelungen wurden im Bundesstaat Pernambuco durch den staatlichen Erlass Nr. 54222 vom 23. Dezember 2022 erlassen. Dieser ergänzt die bestehende Gesetzgebung zur Rückführungslogistik von Verpackungen, z.B. die Regelungen zu Plastikflaschen.
Die Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler ähneln denen in Paraiba. Rückführlogistiksysteme müssen innerhalb der nächsten 24 Monate bei der „Companhia Pernambucana de Controle da Poluição Ambiental e de Administração de Recursos Hídricos“ (CPRH) registriert werden. Zudem sollen auch hier ambitionierte Zielsetzungen bei der Bekämpfung von Verpackungsmüll helfen.
Paraiba und Pernambuco sind zwei Bundesstaaten Brasiliens, welche von der Landbell Group im Rahmen des Regulatory Tracking Services abgedeckt sind. Mehr Informationen über dieses Angebot finden Sie hier.