6. Dezember 2023
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Neues Pfandsystem ab 2025
In Polen wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einführung eines Pfandsystems veröffentlicht. Das Pfandsystem wurde durch eine Novellierung des nationalen Verpackungs- und Verpackungsabfallgesetzes eingeführt. Zudem wurden einige Gesetzesänderungen der EU-Einwegplastik-Richtlinie umgesetzt.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Teil des Pfandsystems sind: Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zu 3 l, Mehrwegglas für Getränke bis zu 1,5 l und Metallbehälter für Getränke bis zu 1 l. Einweg-Glasverpackungen bleiben vom System ausgeschlossen.
- Das Pfand ist auf einen Höchstbetrag von 2 PLN (0,46 EUR) pro Verpackung begrenzt.
- Alle Geschäfte, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, das Pfand zu erheben. Größere Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 200 m2 müssen die Rücknahme der pfandpflichtigen Verpackungen gewährleisten. Kleinere Geschäfte können freiwillig an der Rücknahme teilnehmen. Kommunen können sich an der Sammlung von Verpackungen aus dem Pfandsystem beteiligen, sofern sie mit dem Pfandsystembetreiber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.
- Der Betreiber des Pfandsystems kann eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Polen sein, die Unternehmen der Getränkeverpackungsindustrie vertritt. Mehrere Pfandsysteme können gleichzeitig betrieben werden. Das Gesetz lässt auch den Betrieb durch mehrere Betreiber zu.
- Unternehmen, die sich nicht an das Pfandsystem halten oder die festgelegten Sammelmengen nicht erreichen, werden mit einer „Produktgebühr“ in Höhe von 25 PLN pro Kilogramm (5,71 EUR) belegt.
Das Pfandsystem soll am 1. Januar 2025 in Betrieb gehen und ist ein wichtiger Meilenstein in Polens Engagement für ökologische Nachhaltigkeit. Polen ist Teil des Regulatory Tracking Services der Landbell Group, weitere Informationen zu diesem Service finden Sie hier.