5. September 2022

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Wichtige Änderungen für Hersteller von Verpackungen und Elektro- und Elektronikgeräten

In den letzten Monaten hat die schwedische Regierung an einer Reform der Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gearbeitet.

Im Juni 2022 wurde die neue Verordnung 2022:1274 über die Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2023 wird sie zwei aktuelle Verordnungen zur Regelung von Verpackungen ersetzen und teilweise zusammenführen:

  • die Verordnung 2018:1462, Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle und
  • die Verordnung 2005:220, Rücknahmesysteme für Kunststoffflaschen und Metalldosen, die die Grundlage für das Getränkepfand war.

Die neue Verordnung wird auch einige Anforderungen aus der EU- Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904/EU) übernehmen.

Der neue Rechtsakt hat einige Regelungen aus der bisherigen Verpackungsverordnung beibehalten: Hersteller sind beispielsweise verpflichtet, sich einer Compliance-Organisation bzw. einem Rücknahmesystems anzuschließen oder ein eigenes einzurichten.

Die wichtigste Änderung zielt darauf ab, die bestehenden Probleme mit der flächendeckenden Sammlung von Verpackungsabfällen anzugehen.

Die Verpackungsverordnung 2022:1274 sieht vor, dass Hersteller und ihre Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs) die Kosten für die Sammlung von Verpackungsabfällen auf kommunaler Ebene tragen. Sollte ein Hersteller keine PRO haben, ist er direkt für die Kostendeckung verantwortlich. Die schwedische Umweltschutzbehörde wird als Clearingstelle in dieser Kostenverteilung fungieren.

Die schwedische Regierung hat außerdem die WEEE-Anforderungen des Landes mit der neuen Verordnung 2022:1276 über die Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikaltgeräte aktualisiert. Die Änderungen führen beispielsweise eine nach ökologischen Kriterien gestaltete Staffelung der Lizenzentgelte ein, mit der die Anforderungen der Abfallrichtlinie in Bezug auf PROs umgesetzt werden.

Darüber hinaus wurden neue Anreize für eine effizientere getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geschaffen. Ein Beispiel für solche Anreize ist die geplante Pfandgebühr für kleine Elektro- und Elektronik-Altgeräte, wie sie im Entwurf SOU 2021:26 vorgeschlagen wird (siehe Artikel „Pfand für Mobiltelefone in Schweden vorgeschlagen“ hier).

Schweden ist eines der Länder, die vom Regulatory Tracking Service der Landbell Group abgedeckt werden. Weitere Informationen über diesen Service finden Sie hier.

 

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