5. Oktober 2022

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Übergangsfrist für neue Prüfpflicht im ElektroG soll verlängert werden

Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet zu überprüfen, ob Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte ordnungsgemäß registriert sind. Andernfalls dürfen sie das Anbieten auf dem Marktplatz nicht ermöglichen bzw. keine Fulfillment-Dienstleistungen erbringen. Bisher war für diese Pflicht eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023 vorgesehen, die aber nun um sechs Monate bis zum 1. Juli 2023 verlängert werden soll. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat die Bundesregierung im August auf den Weg gebracht.

Hintergrund der Verlängerung der Übergangsfrist ist laut Bundesregierung der starke Anstieg von Benennungen und Registrierungen von Bevollmächtigten bei der zuständigen Behörde Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear). Diese ist auf Grund von Kapazitätsengpässen nicht in der Lage, alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten. Um allen Akteuren ein rechtskonformes Verhalten ermöglichen zu können, soll die Frist deshalb verlängert werden.

Der Gesetzentwurf der Bundessregierung muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

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