7. Februar 2024
Teilen Sie den Beitrag
Einführung der Plastikabgabe für Unternehmen
Im Nachgang an die Haushaltsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung Änderungen am geplanten Haushalt vorgenommen. Diese Änderungen betreffen auch die Kreislaufwirtschaft, z.B. durch die Plastikabgabe.
Diese Abgabe bezieht sich auf eine Abgabe, die von der EU im Jahr 2021 eingeführt wurde – doch während in der EU für jedes Kilogramm Kunststoffverpackungsabfall, das nicht recycelt wird, 80 Cent an Kosten für den EU-Haushalt anfallen, würde die deutsche Abgabe, auch „Kunststoffsteuer“ genannt, die Hersteller ab dem 1. Januar 2025 für die Verwendung von Kunststoffen in Produkten zur Kasse bitten. Weitere Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung diese Abgabe direkt aus dem Bundeshaushalt an die EU gezahlt, was jährlich rund 1,4 Milliarden Euro kostete.
Mit der Einigung der Koalitionsspitzen wird die EU-Kunststoffabgabe jedoch nicht mehr aus Steuergeldern finanziert, sondern ab dem 1. Januar 2025 an die jeweiligen Hersteller weitergegeben.
Dieses Ziel wurde bereits im Koalitionsvertrag festgelegt und durch die aktuellen Haushaltsberatungen bestätigt und umgesetzt.
Der Bundeshaushalt wurde am 2. Februar durch den Bundestag mit 388 Ja-Stimmen gegen 279 Nein-Stimmen verabschiedet.
Mit dieser neuen Verpflichtung folgt Deutschland nun Italien, Spanien und Großbritannien bei der Einführung einer solchen Abgabe für Produzenten.