12. April 2021
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Am 20.01.2021 hat das Bundeskabinett „den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie (EU-Kunststoffrichtline 2019) und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz (VerpackG)“ beschlossen. Damit soll das VerpackG an aktuelle EU-Richtlinien angepasst und der Vollzug des VerpackG verbessert werden. Das geplante Gesetz tritt voraussichtlich ab dem 03. Juli 2021 in Kraft.
Wichtiger Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass sich im weiteren Verlauf noch Änderungen ergeben können.
Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Detaillierte und ausführlichere Informationen finden Sie auch unter www.verpackungsgesetz-info.de