6. September 2023
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Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten
Zum 1. August 2023 sind deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten. Diese regeln die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.
Mit den neuen Vorgaben gelten jetzt einheitliche Umweltstandards für Hersteller. Konkret soll der Verbrauch von Primärbaustoffen verringert werden. Zudem gelten Sekundärbaustoffe fortan nicht mehr als Abfall und sind somit für Nutzer wesentlich attraktiver. Qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe können nun deutschlandweit ohne wasserrechtliche Erlaubnis verwendet werden.
Um die Attraktivität von Sekundärrohstoffen weiter zu steigern, wird das BMUV noch in diesem Jahr einen Entwurf bei der Europäischen Kommission vorlegen, welcher diesen hochwertigen Ersatzbaustoffen Produktstatus verleiht.