10. April 2024

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PPWR: EU-Verpackungsrichtlinie auf der Zielgeraden

Bereits am 4. März 2024 hatten das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission in ihren Trilog-Verhandlungen eine politische Einigung über die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) erzielt. Seitdem hat der Gesetzentwurf weitere wichtige Verfahrensschritte durchlaufen.

Am 15. März stand das Dossier auf der Tagesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU (AStV). In dieser Sitzung bestätigten die Mitgliedstaaten das Verhandlungsergebnis und ebneten damit den Weg für eine formelle Verabschiedung bei einem der nächsten Ministergipfel im Umweltrat.

Parallel dazu durchläuft das Europäische Parlament einen ähnlichen Prozess zur Bestätigung der Trilog-Einigung. Der erste Schritt hierzu war die Annahme im Umweltausschuss mit 63 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und null Enthaltungen. Die darauffolgende Abstimmung im Plenum ist für den 22. April 2024 geplant.

Nach der Annahme durch Rat und Parlament wird die PPWR im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die ersten Bestimmungen der Verordnung werden nach einer Umsetzungsfrist von 18 Monaten in Kraft treten.

 

Update zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie zu Textilien 

Am 13. März 2024 hat sich das Europäische Parlament auf eine Verhandlungsposition zu der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie geeinigt. Diese zielt darauf ab, Lebensmittel- und Textilabfälle in der gesamten Europäischen Union zu vermeiden und zu verringern.

Die Abstimmung im Plenum erfolgte in erster Lesung mit 514 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 91 Enthaltungen.

Der Standpunkt des Parlaments sieht ein EU-weites System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien vor, um nachhaltige Textilien und die Bewirtschaftung von Textilabfällen gemäß der Abfallhierarchie zu fördern.

EPR-Systeme würden Hersteller, die Textilien in der EU verkaufen, dazu verpflichten, die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling zu übernehmen.

Das Parlament schlägt außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten diese EPR-Systeme 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie einführen, während die Europäische Kommission 30 Monate vorgeschlagen hatte.

Die neuen EPR-Vorschriften sollen für Produkte wie Kleidung und Accessoires, Decken, Bettwäsche, Vorhänge, Hüte, Schuhe, Matratzen und Teppiche sowie für Produkte, die textilverwandte Materialien wie Leder, Kunstleder, Gummi oder Kunststoff enthalten, gelten.

Die Änderung der Abfallrahmenrichtlinie war auch Thema beim letzten Umweltrat am 25. März 2024. In den kommenden Monaten wird der Rat sein Verhandlungsmandat weiter ausarbeiten, um nach dem Amtsantritt der neuen Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments in der zweiten Jahreshälfte 2024 in die Trilog-Verhandlungen eintreten zu können.

 

Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel tritt in Kraft

Am 20. Februar 2024 hat die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen die letzte Stufe des Gesetzgebungsverfahrens erklommen, indem Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union diese formell angenommen haben.

Die Richtlinie wurde am 6. März im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist somit am 26. März in Kraft getreten.

Ziel der Richtlinie ist es, „Greenwashing“ und irreführende Produktinformationen zu verbieten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu bewussten Kaufentscheidungen zu ermutigen, die zu den Klima- und Umweltzielen der EU beitragen.

Die Richtlinie gilt für alle öffentlich kommunizierten Nachhaltigkeitsangaben von Unternehmen, die sich direkt auf ein Produkt, eine Dienstleistung, ein Unternehmen oder eine Marke beziehen. Diese Aussagen müssen künftig durch nachvollziehbare Pläne und überprüfbare Ziele untermauert werden.

Auch für Siegel und Label wird es Einschränkungen geben. Nachhaltigkeitskennzeichnungen, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen stammen, werden als unlautere Geschäftspraktiken verboten.

Neben der Förderung der Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird die Richtlinie auch Auswirkungen auf die Hersteller haben, die die Glaubwürdigkeit und Überprüfbarkeit ihrer Angaben und Kennzeichnungen erhöhen müssen.

Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.