6. Dezember 2023

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WEEE-Richtlinie: Einigung zur Änderung in Bezug auf Photovoltaikmodule

Am 9. November hat das Europäische Parlament Änderungen an der Elektro- und Elektronikaltgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) verabschiedet.

Die Änderungen mit Bezug auf Photovoltaikmodule waren notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil 181/20 den Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie wegen ungerechtfertigter Rückwirkung teilweise für nichtig erklärt hatte.

Dieser Artikel verlangte von PV-Modulherstellern, die Kosten für das Management ihrer Altmodule zu finanzieren, auch wenn diese bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie in Verkehr gebracht worden waren.

Der Rat hatte bereits im Sommer eine Verhandlungsposition beschlossen, weshalb die Trialogverhandlungen direkt mit der Verabschiedung im Parlament starten konnten. Die Positionen der beiden Institutionen waren sich sehr ähnlich, weshalb die Verhandlungen bereits am 21. November ein rasches Ende fanden. Der gefundene Kompromiss bestärkt den ursprünglichen Kommissionsvorschlag und präzisiert diesen in einigen Punkten.

Zudem sieht die Einigung eine Klausel vor, wonach die Kommission bis spätestens 2026 prüfen muss, ob eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist. Falls dies der Fall ist, muss die Kommission einen Legislativvorschlag einschließlich einer sozioökonomischen und ökologischen Folgenabschätzung vorlegen.

Ebenso soll die Europäische Kommission die Schaffung einer neuen Kategorie für Photovoltaikmodule prüfen, um diese von der bestehenden WEEE-Kategorie 4 (Großgeräte) abzugrenzen. Desweiteren sollen die Sammelziele auf Grundlage der tatsächlich für die Sammlung verfügbaren Photovoltaikmodule berechnet sowie ein ausreichender und sicherer Finanzierungsmechanismus für künftige Verpflichtungen in Bezug auf PV-Altmodule geschaffen werden. All diese Änderungen waren von dem zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform (ERP) in einem Positionspapier im April 2023 vorgeschlagen worden.

Die vorläufige Einigung wird nun den Vertretern der Mitgliedsstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments zur Billigung vorgelegt. Anschließend muss der Text von den beiden Organen förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dieser Prozess wird noch vor der Europawahl stattfinden.

 

PPWR: Abstimmung im Parlament

Am 22. November hat sich das Europäische Parlament auf eine Verhandlungsposition zur viel diskutierten Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) geeinigt. Die Verordnung wurde mit 426 Ja-Stimmen angenommen – bei 125 Nein-Stimmen und 74 Enthaltungen.

Wie bereits in der November-Ausgabe von COMPASS berichtet, hat das Europäische Parlament Änderungen an den Fristen für delegierte Rechtsakte vorgenommen, um Planungssicherheit für die Industrie zu schaffen.

Auch die Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene wurden gestärkt – eine Änderung, für die sich das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform (ERP) in einem Positionspapier im März 2023 stark gemacht hatte.

Sofern sich der Rat der Europäischen Union wie erwartet am 18. Dezember auf eine seine Verhandlungsposition einigt, können im kommenden Jahr die Trilogverhandlungen starten. Ein Abschluss der Verhandlungen vor den Europawahlen im Juni 2024 ist somit möglich.

 

Abfallrahmenrichtlinie für Textilien: EU-Abgeordnete fordern weitere Änderungen

Am 5. Juli hat die Europäische Kommissionen einen Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, der sich auf Lebensmittel- und Textilabfälle konzentriert.

Der Vorschlag sieht verbindliche und harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, textilverwandte Produkte, und Schuhe in allen EU-Mitgliedsstaaten vor. Weite Anforderungen zielen auf das ordnungsgemäße Management von Textilien entlang der Abfallhierarchie ab.

Am 24. Oktober hat Berichterstatterin im Umweltausschuss, Anna Zalewska, ihren Berichtsentwurf dem Europäischen Parlament vorgestellt. Auch die anderen Mitglieder des Ausschusses haben Änderungsvorschläge veröffentlicht.

Unter anderem schlagen die Abgeordneten eine EU-weite Verpflichtung zur Einrichtung getrennter Sammelstellen für Alt- und Gebrauchskleidung vor, um die Abfallvermeidung zu stärken und die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern. Ziel ist es, dass immer weniger wiederverwertbare Materialien in der Müllverbrennung oder auf Deponien landen.

Außerdem werden für das Jahr 2030 EU-weite Ziele für die getrennte Sammlung, das Recycling und die Wiederverwendung von Textilien gefordert.

Die Abstimmung im Umweltausschuss ist für Februar 2024 angesetzt, die im Plenum für März. Ein Abschluss der anschließenden Trilogverhandlungen sowie die Verabschiedung der Abfallrahmenrichtlinie ist daher nicht vor den Europawahlen im nächsten Jahr zu erwarten.

 

Critical Raw Materials Act: Vorläufige Einigung erzielt

Der Europäische Rat und das Parlament haben am 13. November eine vorläufige Einigung zur Verordnung über kritische Rohstoffe (CRMA) erzielt.

Die Verordnung schafft den nötigen Rahmen, um eine sichere und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu gewährleisten. Die Einigung behält die allgemeinen Ziele des ursprünglichen Kommissions-Vorschlags bei, stärkt aber einige Elemente.

Insbesondere wurde Aluminium in die Liste der strategischen und kritischen Rohstoffe aufgenommen. Insgesamt werden 34 Rohstoffe als kritisch und 17 als strategisch eingestuft.

Zudem wurden im Kommissions-Vorschlag bestimmte Ziele für die Kapazität der Europäischen Union zur Gewinnung (10%), Verarbeitung (40%) und zum Recycling (15%) dieser Materialien festgelegt.

In der vorläufigen Einigung wurden Ziele für Gewinnung und Verarbeitung beibehalten, während das Ziel für Recycling auf mindestens 25% des jährlichen Rohstoffverbrauchs der EU angehoben wurde. Darüber hinaus soll die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen deutlich gesteigert werden.

Der CRMA wurde von der Europäischen Kommission erst im März vorgeschlagen. Die rasche Verabschiedung der Richtlinie zeigt, wie wichtig sie für die Widerstandsfähigkeit der Europäischen Union ist. Insbesondere die Änderungen bei den Recyclingkapazitäten spiegeln die zunehmende Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für die Sicherstellung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung wider.

Die vorläufige Vereinbarung muss vor Inkrafttreten von beiden Institutionen gebilligt und formell angenommen werden.

 

Mikroplastik: Kommission geht durch neue Verordnung dagegen vor

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik veröffentlicht. Kunststoffgranulat ist das Ausgangsmaterial für die Herstellung aller Kunststoffe und bestehen aus Mikroplastik (bis zu 5 mm).  Die Verordnung zielt darauf ab, die Freisetzung dieser Pellets in die Umwelt während der Herstellung oder Verarbeitung zu bekämpfen.

Der Vorschlag umfasst

  • „Best-Practice“-Richtlinien für Unternehmen
  • verbindliche Zertifizierung und Konformitätsprüfungen
  • eine harmonisierte Methodik zur Schätzung von Verlusten
  • Verpflichtungen für KMU

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun über den Vorschlag beraten und ein Verhandlungsmandat für die Trilogverhandlungen erarbeiten. Mit einer Verabschiedung ist nicht vor den Europawahlen zu rechnen.