7. Februar 2024
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Verpackungsverordnung: Verhandlungen gestartet
Nachdem der Rat der Europäischen Union kurz vor Weihnachten seine Position zur neuen Verpackungsverordnung beschlossen hatte, sind am 10. Januar die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission gestartet. Ziel ist es, diese noch rechtzeitig vor den Europawahlen im Juni abzuschließen.
Die Verhandlungspositionen der drei Institutionen unterscheiden sich vor allem bei den folgenden Punkten:
- Vorgaben zur Recycelbarkeit von Verpackungen
- Vorgaben zum Mindestrezyklatanteil
- Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungsziele
- Ziele zur Verringerung des Verpackungsmülls
- Kennzeichnung von Verpackungen
Weitgehend Einigkeit herrscht dagegen bei Punkten wie der Vermeidung leichter Kunststofftragetaschen, den Recyclingzielen oder Vorgaben zu Öffentlichkeitskampagnen.
Die zur Landbell Group gehörende European Recycling Platform wird die Entwicklungen weiterhin verfolgen und sich intensiv mit ihrer eigenen Position, die auf unserer Erfahrung aus dem Betrieb mehrerer Verpackungsrücknahmesysteme basieren in die Verhandlungen einbringen.
SUP: Durchführungsbeschluss zu Berechnungsmethoden von Rezyklat in Einwegkunststoffflaschen
Folgend auf die Einwegplastikrichtlinie (SUP) aus 2019 hat die Europäische Kommission einen Durchführungsbeschluss vorgelegt, der die Berechnung, Überprüfung und Meldung von Daten über den Gehalt an recyceltem Plastik in Einweg-Getränkeflaschen festschreibt.
Ziel dieses Rechtsaktes ist es die Vorgaben der SUP einzuhalten. Laut SUP sollen aus PET bestehende Getränkeflaschen zu mindestens aus 25% recyceltem Kunststoff bestehen. Für 2030 wird dieser Rezyklatanteil auf 30% angehoben. Diese Prozentsätze werden jeweils als Durchschnitt aller in Verkehr gebrachten Getränkeflaschen in den jeweiligen Mitgliedsländern berechnet.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind daher verpflichtet Daten über das Gewicht der Kunststoffanteile der in Verkehr gebrachten Getränkeflaschen und über das Gewicht des recycelten Kunststoffs in den Flaschen der Marktakteure zu erheben.
Die erhobenen Daten über das Gewicht des recycelten Kunststoffs in Getränkeflaschen werden anschließend berechnet, indem für jeden Teil jeder Flasche der prozentuale Anteil des recycelten Kunststoffs mit seinem Gewicht multipliziert und die Ergebnisse addiert werden.
Im weiteren Verfahren soll die Kommission bis zum 31. März Änderungen am Durchführungsbeschluss vornehmen, die weitere Arten des Recyclings im Sinne der Waste Framework Directive umfassen.
Ökodesign-Verordnung: Rat und Parlament einigen sich
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine Einigung zur Ökodesign-Verordnung erzielt. Die neue Verordnung wird die geltende Ökodesign-Richtlinie aus 2009 ersetzen und erweitert den Anwendungsbereich der bisher geltenden Rechtsvorschriften.
Durch die Verordnung wird ein harmonisierter Rechtsrahmen geschaffen, welcher Anforderungen an bestimmte Produktgruppen stellt. Diese Produktgruppen müssen in Zukunft nicht nur energie- und ressourceneffizient gestaltet sein, sondern auch Kriterien hinsichtlich Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit erfüllen.
Durch die Einigung wird die Kommission ermächtigt spezifische Ökodesign-Anforderungen an Produkte und Produktgruppen durch delegierte Rechtsakte zu erlassen. Demnach wird die Ausarbeitung der spezifischen Anforderung ein fortlaufender Prozess seitens der Kommission sein. Mit Annahme der delegierten Rechtsakte haben Industrie und nationale Verwaltungen 18 Monate Zeit diese Regeln umzusetzen.
Außerdem führt die Verordnung ein direktes Verbot der Vernichtung von Textilien und Schuhen ein. Dieses Verbot wird zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. Klein- und Kleinstunternehmen sind von diesem Verbot ausgenommen, während für mittlere Unternehmen eine sechsjährige Ausnahme gilt.
Durch die Verordnung wird der Warenverkehr von Produkten im EU-Binnenmarkt erleichtert und der Markt harmonisiert.
Zusätzlich werden Produkte zukünftig mit einem digitalem Produktpass ausgestattet, welcher Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten enthält. Dies soll auch Käufer zu bewussteren Kaufentscheidungen veranlassen.
Die Einigung muss nun von EU Rat und Parlament gebilligt und förmlich angenommen werden.