8. März 2023

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Diskussionen zur neuen EU-Verpackungsverordnung nehmen Fahrt auf

Nachdem die Europäische Kommission im November letzten Jahres ihren Vorschlag für eine neue Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen (PPWD) veröffentlicht hatte, beginnen nun die Diskussionen im Europäischen Parlament.

Die Federführung für das Dossier liegt beim Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI). Allerdings planen auch die Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), Landwirtschaft (AGRI) sowie Industrie, Forschung und Energie (ITRE) eine Stellungnahme zum Gesetzesvorschlag abzugeben.

Auch die Berichterstatter und Schattenberichterstatter sind mittlerweile benannt: Frédérique Ries (Berichterstatterin, Renew, Belgien)

  • Luisa Regumenti (EPP, Italien)
  • Delara Burkhardt (S&D, Deutschland)
  • Grace O’Sullivan (Grüne, Irland)
  • Silvia Sardone (ID, Italien)
  • Pietro Fiocchi (ECR, Italien)
  • João Pimenta Lopes (Linke, Portugal)

Ihre Aufgabe wird es sein, einen Kompromiss innerhalb des Parlaments zu dem Dossier herbeizuführen. Der Zeitplan im Parlament ist außerordentlich eng getaktet, um das Dossier noch vor den Europawahlen im nächsten Jahr abschließen zu können. Am 17. April soll eine erste Diskussion im Umweltausschuss stattfinden. Die Abstimmung ist für den 20. September angesetzt. Die finale Abstimmung im Plenum könnte schon am 2. Oktober erfolgen. Auch der Europäische Rat hat seine Arbeit aufgenommen und die Verordnung in elf themenbasierte Arbeitspakete unterteilt, welche im Laufe des Jahres bearbeitet werden.

 

Geplante Änderung der WEEE-Richtlinie zur Rücknahme von PV-Modulen

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) veröffentlicht, mit dem klargestellt werden soll, ab wann welche Rücknahme von Photovoltaikmodulen von wem finanziert werden muss.

Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von Januar 2022, das Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie für ungültig erklärt hatte. Dieser Artikel verpflichtet Hersteller, die Kosten für Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung von Elektroaltgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte zu tragen, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden.

Mit der Aufnahme von Photovoltaikmodulen in den Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie am 13. August 2012 galt diese Regel auch für Photovoltaikmodule. Da es in der Tschechischen Republik, aus der die Klage an den EuGH herangetragen worden war, jedoch vorher keine Regelungen zur Herstellerverantwortung von Photovoltaikmodulen gegeben hatte, handelte es sich um eine rückwirkende Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Laut EuGH ist diese Rückwirkung unzulässig, da Hersteller nicht vorhersehen konnten, dass sie im Nachhinein die Entsorgungskosten übernehmen müssen. Zudem steht der Artikel im Widerspruch zu dem in der Richtlinie verankerten Ziel, die Hersteller dazu anzureizen, bei der Konzeption ihrer Produkte Merkmale wie Reparatur, Nachrüstung, Wiederverwendung oder Recycling zu berücksichtigen.

In Deutschland wurde die WEEE-Richtlinie durch das Elektro- und Elektronikgesetz umgesetzt. Das deutsche Gesetz definiert Photovoltaikmodule, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Verkehr gebracht wurden, als historische Altgeräte, wodurch nicht der Hersteller, sondern der Besitzer zur Rücknahme und Entsorgung verpflichtet ist. Demnach hat das Urteil des EuGH keine Auswirkungen auf den deutschen Markt.

 

Neue Prioritäten beim Ökodesign für nachhaltige Produkte

Am 30. März 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zu neuen Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte veröffentlicht. Der Vorschlag zielt darauf ab, die negativen Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern. Am 31. Januar 2023 startete die Kommission nun  eine öffentlichen Konsultation zu den Kategorien neuer Produkte und der Frage, welche Maßnahmen zuerst angegangen werden sollen.

Speziell sollen die Produkte mit dem größten Verbesserungspotenzial durch die Konsultation ermittelt und in die Verordnung aufgenommen werden.

Die neue Verordnung wird die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ersetzen. Während das alte Rahmenwerk nur energieverbrauchsrelevante Produkte betrifft, soll die neue Verordnung auch andere Arten von Produkten abdecken.

Die Konsultation läuft noch bis zum 12. Mai und wird anschließend von der Kommission ausgewertet. Eine weitere, gezielte Konsultation ist für das 2. Quartal geplant. Die Annahme der Kommission soll im ersten Quartal 2024 erfolgen.

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