2. November 2022

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Neue Verpackungsverordnung nimmt Gestalt an

Die von der Europäischen Kommission geplante Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Verpackungen nimmt Gestalt an. Wie aus einem inoffiziellen Entwurf hervorgeht, plant die Kommission – wie erwartet – die neuen Vorschriften als Verordnung und nicht als Richtlinie umzusetzen. Sie hätten damit unmittelbare Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Harmonisierung.

Auch inhaltlich gibt es viele Änderungen, die sich vor allem auf die Reduzierung von Verpackungsabfällen und das Verpackungsdesign konzentrieren, wie z. B..:

  • verpflichtende Ziele für die Mitgliedstaaten zur Verringerung der Verpackungsabfälle: 5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040 (im Vergleich zu 2018)
  • Vorgaben zur Verringerung des Verpackungsumfangs (Gewicht, Volumen, Anzahl der Schichten);
  • weitere Verbote bestimmter Verpackungsformate, z.B. bestimmte Einweg- oder Mikroverpackungen;
  • verpflichtende Ziele für die Wiederverwendung bestimmter Verpackungen;
  • Vorgaben für Mindestrezyklatanteile;
  • ökologische Gestaltung der Lizenzentgelte anhand der Recyclingfähigkeit (recyclability performance levels);
  • verpflichtende Kennzeichnung von Verpackungen, z.B. zur Materialzusammensetzung;
  • Möglichkeit für Mitgliedstaaten, die Beauftragung einer Herstellerverantwortungsorganisation verpflichtend zu machen; sowie
  • verpflichtende Stelle zur Koordinierung von Herstellerverantwortungsorganisationen.

Änderungen an der Verordnung sind nach wie vor möglich. Der offizielle Legislativvorschlag der Kommission soll am 30. November vorgestellt werden. Anschließend folgen die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union.

 

Trilogverhandlungen zur Batterieverordnung dauern an

Die Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat der Europäischen Union über die neue Batterieverordnung dauern länger als gedacht. Noch gebe es bei vielen Punkten unterschiedliche Vorstellungen über die richtige Ausgestaltung der Verordnung, heißt es aus Verhandlungskreisen. Gut möglich, dass ein Kompromiss erst im kommenden Jahr gefunden wird.

Während die Artikel zu Beginn der Verordnung, z.B. Artikel 2 zu Definitionen, bereits weitgehend endverhandelt sind, sind andere Artikel und sogar ganze Kapitel noch vollkommen offen. Dies gilt auch für Kapitel VII zum End-of-Life-Management von Batterien, zu dem auch die Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung zählen. Insbesondere bei der Höhe und der Zeitschiene der Sammelziele für Geräte-Altbatterien, der rechtlichen Grundlage und einem möglichem Batteriepfand liegen die Vorstellungen von Parlament und Rat noch weit auseinander. Zuletzt konzentrierten sich die politischen Diskussionen auf Artikel 11 der Verordnung, in dem es um mögliche Vorgaben zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien geht.

Für den 9. Dezember ist ein nächster Trilog angesetzt. Dass dabei alle noch bestehenden Differenzen ausgeräumt werden, gilt jedoch als unwahrscheinlich. Vielmehr dürften die Verhandlungen im kommenden Jahr unter der neuen schwedischen Ratspräsidentschaft fortgeführt werden.

 

Europäische Kommission erwägt Überarbeitung der WEEE-Richtlinien

Die Europäische Kommission hat mit der Evaluierung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) begonnen. Mit dieser soll geprüft werden, ob die Vorschriften noch zeitgemäß sind und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial besteht. Im Anschluss an den Prozess dürfte eine Überarbeitung der WEEE-Richtlinie folgen.

Die Evaluierung soll vor allem diejenigen Ziele der Richtlinie in den Blick nehmen, die sich in der Vergangenheit als besonders herausfordernd erwiesen haben, u.a.:

  • die Erreichung der Sammelziele für Elektroaltgeräte,
  • die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwertung von Elektroaltgeräten,
  • die Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung (insbesondere im Online-Handel) sowie
  • die Bekämpfung illegaler Aktivitäten.

Interessierte Akteure konnten sich bis zum 3. November im Rahmen einer ersten öffentlichen Konsultation an der Evaluierung beteiligen. Auch die zur Landbell Group gehörende European Recycling Platform hat eine Stellungnahme abgegeben und sich in dieser u.a. für eine neue Methode zur Berechnung der Sammelquoten ausgesprochen, da die bisherige, auf der durchschnittlichen Inverkehrbringungsmenge basierende Systematik angesichts länger werdender Lebensdauern der Geräte (insbesondere bei Produkten mit aktuell hohen Wachstumsraten wie Solarmodulen oder Wärmepumpen) nicht mehr zeitgemäß sei. Eine Erreichung des aktuellen Sammelziels von 65% basierend auf den Verkaufsmengen der letzten 3 Jahren ist damit für viele Produktgruppen unmöglich. Sinnvoller sei stattdessen ein auf der tatsächlich für die Sammlung verfügbaren Menge basierendes Ziel.

Anfang kommenden Jahres soll eine weitere Konsultation folgen. Die Annahme der Evaluierung durch die Kommission ist für das vierte Quartal 2023 geplant.

 

Rat benötigt mehr Zeit für Abfallverbringungsverordnung

Nach der Verschiebung der Abstimmung über die neue Abfallverbringungsverordnung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (siehe Oktober-Ausgabe von KOMPASS) deutet sich auch im Rat der Europäischen Union eine Verzögerung des Verfahrens an. Die Mitgliedstaaten benötigen mehr Zeit, um sich mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission auseinander zu setzen und ihre Position zu bilden.

Bisher seien erst die ersten drei Artikel der Verordnung intensiv geprüft worden, heißt es vonseiten der Mitgliedstaaten. Aktuell liege der Fokus auf den Vorgaben über die Abfallverbringung innerhalb der Europäischen Union (Artikel 4 bis 32). Grund für die Verzögerung seien andere Gesetzgebungsvorhaben, die als dringlicher angesehen werden, wie etwa die Batterieverordnung.

Im Dezember soll es einen Fortschrittsbericht der tschechischen Ratspräsidentschaft geben, bevor die Verhandlungen im kommenden Jahr unter der schwedischen Ratspräsidentschaft weitergehen werden.

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