7. Mai 2024

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Neuer Referentenentwurf setzt auf Verbesserung der Sammel- und Rücknahmeinfrastruktur

Am 2. Mai hat das Bundesumweltministerium den Referentenentwurf für eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) veröffentlicht. Das Gesetz setzt die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) um.

Das Novellierung soll die anwachsende Sammel- und Rücknahmeinfrastruktur unterstützen und durch begleitende Maßnahmen zu gesteigerten Sammelmengen für Elektro- und Elektronikgeräte führen. Im Fokus der Gesetzesänderungen stehen Elektrogeräte, in denen Lithium-Ionen-Batterien verbaut sind, welche durch eine unsachgemäße Handhabung Brandrisiken mit sich führen.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Verbrauchende diese Rückgabemöglichkeiten einfacher finden und nutzen können. Außerdem wurde die sogenannte 0:1-Rücknahme, also die Möglichkeit der Rückgabe eines alten Elektrokleingerätes ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes, ausgeweitet. Zukünftig soll diese auch für Elektrokleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von bis zu 50 cm gelten.

Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzesentwurf Brandrisiken durch die unsachgemäße Behandlung von Altgeräten minimiert werden. Dazu wird das sogenannte „Thekenmodell“ angewandt, demnach sollen Elektroaltgeräte künftig nur durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in Sammelbehältnisse einsortiert werden. Die Batterie soll nach Möglichkeit vorher entnommen und getrennt entsorgt werden.

Eine weitere Änderung betrifft Einweg-E-Zigaretten. Demnach sollen alle Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten auch die Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten ermöglichen.

Der vollständige Referentenentwurf und das Symbol zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier.