6. Dezember 2023

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Lebensmittelverpackungen: EU-Parlament unterstützt Verbot von PFAS und BPA

Am 22. November stimmte das Europäische Parlament für einen Vorschlag der EU-Kommission zum Verbot der Verwendung von absichtlich zugesetzten Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS) und Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelverpackungen.

PFAS werden in der Regel zur Beschichtung von Papier- und Kartonverpackungen verwendet, um diese fettbeständig zu machen, und BPA wird in Thermopapier eingesetzt.

Das Verbot ist Teil der von der Kommission vorgeschlagenen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von den Rohstoffen bis zur endgültigen Entsorgung festlegen würde.

Der Vorschlag, der die derzeitige europäische Richtlinie über Verpackungsabfälle aufheben würde, sieht vor, das Vorhandensein bedenklicher Stoffe in Verpackungsmaterial auf ein Minimum zu beschränken und schließlich ein Kennzeichnungssystem einzuführen, das die Verbraucher über möglicherweise gefährliche Stoffe in Verpackungen informieren soll.

Sie enthält spezifische Bestimmungen für Blei, Kadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom, die besagen, dass die Summe der Konzentrationen der Schwermetalle aus Stoffen, die in Verpackungen oder ihren Bestandteilen enthalten sind, 100 mg/kg nicht überschreiten sollte.

Einen aktuellen Überblick über den Zeitplan für die Gesetzgebung zum PPWR finden Sie in diesem Artikel.

 

Update zur UK-REACH

In Großbritannien ist das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra) für die REACH zuständig. Am 09. November hat Defra Informationen für das „Alternative Transitional Registration Model“ (ATRm) bekannt gegeben.

Ziel des ATRm ist es die Kosten für Unternehmen in Großbritannien zu senken und sicherzustellen, dass die menschliche Gesundheit und Umwelt weiterhin geschützt werden.

Nach einer Überprüfung des derzeitigen Rechtsrahmens, kam Defra zu dem Schluss, dass es keiner vollständigen Kopie der Registrierungsdaten für Substanzen unter der EU-REACH bedarf. Stattdessen sollte auf bereits verfügbaren Informationen aus der EU und global aufgebaut werden.

Stattdessen wurde festgestellt, dass die britische REACH-Verordnung einen zielgerichteteren Ansatz zur Vervollständigung der Regulierungsarbeit durch die Nutzung bereits verfügbarer Informationen verfolgen kann.

Daher plant Defra für Anfang 2024 eine Konsultation zu folgenden Themen:

  • Präzisierung der Informationen zu „Verwendung und Exposition“ die UK-Registrierende vorlegen müssen
  • Verringerung der für Übergangsregistrierungen und Zwischenprodukte erforderlichen Mindestinformationen über „Gefahren“, was bedeutet, dass britische REACH-Registrierende nicht auf Datenpakete von EU-Konsortien zugreifen und dafür bezahlen müssen
  • Erhebliche Verringerung der geschätzten Kosten von 2 Milliarden Pfund, die der Industrie durch den Kauf von oder den Zugang zu EU-Gefahreninformationen entstehen würden
  • Verbesserung der Befugnisse der Regulierungsbehörden, so dass sie von den Registrierenden schnell Daten für Regulierungszwecke oder zur Festlegung von Risikoprioritäten anfordern und erhalten können
  • Überprüfung der bestehenden Gebührenstruktur der UK REACH, um ein nachhaltigeres Finanzierungsmodell zu gewährleisten, einschließlich der Prüfung einer Senkung der derzeitigen Gebühren für UK REACH-Registrierungen, und
  • Überarbeitung der UK REACH-Beschränkungsverfahren, um Flexibilität zu gewährleisten, und schnell Risiken zu identifizieren und zu beseitigen.

Bitte beachten Sie, dass ATRm nur für Übergangsregistrierungen gilt, d.h., für die Registrierung von Stoffen, die vor dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 unter der EU-REACH registriert wurden.

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns hier.

 

KKDIK: Türkei schlägt Verlängerung der Registrierungsfristen für Chemikalien vor

Die KKDIK in der Türkei ähnelt der EU-REACH und zielt auf die sichere Verwendung von Chemikalien auf dem türkischen Markt ab. Im November haben die türkischen Behörden vorgeschlagen, die derzeitige Registrierungsfrist (31. Dezember 2023) je nach Stoffmenge und Gefahrenprofil um drei bis sieben Jahre zu verlängern.

Die Verlängerung soll der Industrie helfen, sich auf die anspruchsvollen REACH-ähnlichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf den Datenzugang und die Benennung von federführenden Registrierenden.

Der Vorschlag, dessen Annahme noch aussteht, sieht folgende Fristen vor

  • Dezember 2026 – für Stoffe im Mengenbereich über 1.000 Tonnen pro Jahr sowie für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR) ab einer Tonne pro Jahr und für Stoffe, die sehr giftig für Wasserorganismen sind, ab 100 Tonnen pro Jahr.
  • Dezember 2028 – für den Mengenbereich 100-1.000 Tonnen und
  • Dezember 2030 – für den Mengenbereich 1-100 Tonnen.

Der Entwurf wurde einer sehr kurzen Konsultation unterzogen, die am 20. November 2023 endete. Vor der Verabschiedung muss das Gesetz noch durch das Ministerium angenommen werde, was bis Ende 2023 zu erwarten ist.

H2 Compliance, ein Unternehmen der Landbell Gruppe, wird die Situation weiter beobachten. wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.