7. Februar 2024
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COMPASS bietet einen regulatorischen Überblick
Neue Vorschriften für Unternehmen sind inzwischen in Kraft getreten oder werden von den politischen Entscheidungsträgern in Aussicht gestellt. Hier folgt ein Überblick über einige der wichtigsten Änderungen:
In Deutschland werden mehr Unternehmen Anforderungen an die unternehmerische Verantwortung erfüllen müssen, wie z.B. die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG), das unter anderem den Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und den Umweltschutz umfasst. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in Deutschland (bisher lag die Schwelle bei 3.000 Mitarbeitern).
Auf der Grundlage des LkSG steht die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen (CSDDD) kurz vor der formellen Verabschiedung. Auch hier müssen die Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette gewährleisten. Zusätzlich ist der Klimaschutz Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Nach der Verabschiedung durch die EU-Institutionen haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Auf EU-Ebene ist die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) für größere Unternehmen bereits etabliert. Ab dem 1. Januar 2024 gelten die CSRD-Berichtspflichten nun auch für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Kreis der Unternehmen auf alle anderen großen rechnungslegungspflichtigen Unternehmen ausgeweitet.
Voraussichtlich 2024 wird auch die EU-Richtlinie zum Greenwashing in Kraft treten.
Die EU will noch vor den EU-Wahlen im Juni eine Einigung über die EU-Verpackungsverordnung erzielen. Die Verordnung wird unter anderem Zielvorgaben für recycelte Inhalte, Recyclingquoten und EPR festlegen, um den Verpackungsabfall bis 2040 um 15% zu reduzieren (siehe auch Artikel über PPWR).
Die Ökodesign-Verordnung, die Richtlinie über ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen, die Richtlinie über die Verbringung von Abfällen, die Abfallrahmenrichtlinie einschließlich der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, die Richtlinie über das Recht auf Reparatur und die Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffpellets zur Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik sollen ebenfalls 2024 das EU-Parlament und den Rat passieren. Der regulatorische Fokus wird daher weiterhin stark auf der Kreislaufwirtschaft und der unternehmerischen Sorgfaltspflicht liegen.
COMPASS wird sich auch im Jahr 2024 auf diese Gesetzgebung konzentrieren. Für weitere Informationen und Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte hier.