4. Juni 2024

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Ökodesign-Verordnung vom Rat verabschiedet

Am 27. Mai hat der Rat der Europäischen Union die neue Ökodesign-Verordnung angenommen, welche Anforderungen an nachhaltige Produkte festlegt.

Die Verordnung wird die derzeitige Ökodesign-Richtlinie ersetzen und ihren Geltungsbereich über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus erweitern und alle Arten von Produkten umfassen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Zu den wichtigsten Produktaspekten im Rahmen der Verordnung gehören auch Anforderungen u. a. in Bezug auf den Recyclinganteil, den ökologischen Fußabdruck, den Einsatz und die Effizienz von Rezyklaten, den Energieverbrauch, die Möglichkeit des Recyclings und die Möglichkeit der Rückgewinnung von Materialien.

Bei der neuen Verordnung handelt es sich um eine Rahmengesetzgebung, d. h. sie legt keine spezifischen Maßnahmen fest, sondern ermöglicht deren spätere Verabschiedung. In den kommenden Jahren wird dieser Rahmen genutzt werden, um in ausführlichen Stakeholder-Prozessen spezifische Produktanforderungen festzulegen.

Ein Schwerpunkt wird auf Produktinformation liegen, so dass Instrumente wie digitale Produktpässe, Label und Informationsanforderungen zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Die Einzelheiten werden unter Einbeziehung von Stakeholdern ausgearbeitet und über delegierte Rechtsakte angenommen.

Darüber hinaus werden durch die neue Verordnung neue Instrumente eingeführt, z.B. verbindliche Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen für öffentliche Auftraggeber oder Vergabestellen.

Nach Billigung durch den Rat ist der Rechtsakt formell angenommen worden. Nach Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates  wird er anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und nach 24 Monate in Kraft treten.

 

Textilien: ERP macht Vorschlag für die Verhandlungsposition des Rates

Am 5. Juli 2023 hat die Europäische Kommission ein Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung derjenigen Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie eingeleitet, die sich auf Textil- und Lebensmittelabfälle beziehen.

Im März 2024 stimmte das Europäische Parlament über seine Verhandlungsposition ab, um anschließend Trilogverhandlungen mit dem Rat aufzunehmen.

Der Umweltrat wird das Dossier voraussichtlich auf seiner Sitzung am 17. Juni diskutieren.

Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform (ERP) hat mit einem Positionspapier zum Entscheidungsprozess des Rates beigetragen, in dem sie ihre Erfahrungen aus der Industrie einbringt, um ein praktikables und harmonisiertes EPR-System für Europa zu unterstützen.

ERP schlägt eine Reihe von Änderungen am ursprünglichen Vorschlag der Kommission und der Verhandlungsposition des Parlaments vor:

  • Änderungsanträge zu separaten EPR-Systemen für Matratzen und Teppiche
  • optimierte Abfallströme und Sammelstellen
  • wettbewerbsfähiger PRO-Markt
  • Festlegung der finanziellen Beiträge auf der Grundlage des Gewichts statt des Volumens.

ERP begrüßt die sorgfältigen Diskussionen auf EU-Ebene über EPR für Textilien und unterstützt den transparenten Stakeholder-Prozess.

Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)  wird Anreize für die Hersteller schaffen, nachhaltigere und wiederverwertbare Textilerzeugnisse zu entwerfen, und sie wird auch Regeln und Verantwortlichkeiten, auch finanzieller Art, für die Entsorgung von Textilien am Ende ihrer Lebensdauer festlegen. Dies wiederum wird eine Kreislaufwirtschaft fördern und die Menge der zu deponierenden und zu verbrennenden Textilabfälle verringern.

 

Batterien: Entwurf einer Verordnung zur Erstellung der CO2-Fußabdruck-Erklärung

Die vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union am 12. Juli 2023 verabschiedete Verordnung (EU) 2023/1542 soll sicherstellen, dass Batterien, die in der Europäischen Union vermarktet und verkauft werden, auf nachhaltige Weise beschafft und hergestellt werden.

Um dies zu erreichen, müssen bestimmte Batteriekategorien beim Inverkehrbringen auf dem EU-Markt mit einer CO2-Fußabdruck-Erklärung versehen werden, um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung dieser Erklärungen zu gewährleisten.

Das Format für die Erstellung der CO2-Fußabdruck-Erklärung ist im Anhang des Entwurfs der Durchführungsverordnung (EU) der Kommission zur Festlegung des Formats der CO2-Fußabdruck-Erklärung für Batterien aus dem April 2024 beschrieben.

Der CO2-Fußabdruck während des gesamten Lebenszyklus wird in Kilogramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde gemessen. Die CO2-Fußabdruck-Erklärung sollte eine Aufschlüsselung für jede Phase des Lebenszyklus enthalten.

Für vertiefende regulatorische Updates melden Sie sich gerne für die Knowledge Database der Landbell Group an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Chemisches Recycling: EU-Parlament diskutiert über Berechnungsverfahren

Im November 2023 hat die Europäische Kommission einen Durchführungsbeschluss vorgelegt, der die Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung von Daten über den Gehalt an recyceltem Kunststoff in Einweg-Getränkeflaschen regelt (siehe auch Artikel in der Februar-Ausgabe von COMPASS).

Im April hat der Umweltausschusses (ENVI) eine Entschließungsantrag formuliert, der Einwände gegen den Durchführungsbeschluss der Kommission erhebt. Die Abstimmung fiel mit 26 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen äußerst knapp aus.

In der Entschließung wurden Bedenken gegen das vorgeschlagene Konzept der brennstofffreien Massenbilanz geäußert, da diese mutmaßlich zu einem unfairen Wettbewerb zwischen mechanischem und chemischem Recycling führen würde.

Im Plenum des Parlaments fand der Entschließungsantrag jedoch keine ausreichende Unterstützung. 339 Abgeordnete stimmten gegen die Resolution, 243 stimmten dafür und 47 enthielten sich.

Trotz der Tatsache, dass die Entschließung als Ganzes abgelehnt wurde, forderten die Abgeordneten einen Ansatz zur Angleichung der damit verbundenen Anforderungen, damit sie für die Richtlinie über Einwegkunststoffe (enger Anwendungsbereich) und die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (weiter gefasster Anwendungsbereich) einheitlich sind. Darüber hinaus haben sie sich auf zwei Kriterien geeinigt: die Komplementarität des chemischen Recyclings mit dem mechanischen Recycling und die Notwendigkeit von Nachhaltigkeitskriterien für Recyclingverfahren.

Eine Entschließung ist zwar nicht rechtlich bindend, aber ein Instrument, mit dem das Parlament formell einen Standpunkt, eine Meinung oder eine Empfehlung zu einer bestimmten Frage oder einem bestimmten Thema zum Ausdruck bringen kann. Sie hat daher politisches Gewicht, ohne die Gesetzgebung per se zu beeinflussen.

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